AGB´s
Reifenmarkt B+B Stralsund
Rostocker Chaussee
18437 Stralsund
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer
sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen. Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
2. Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Versandte Ware
reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
3. Preise
Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gelten die Preise des Tages des
Vertragsabschlusses. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten sind wir bei
wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tage der Lieferung berechtigt,
über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere, wenn es sich um
Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf
Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich
in unserem Verantwortungsbereich liegen.
4. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug in
bar fällig. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel
entgegenzunehmen; nehmen wir sie herein, geschieht das nur
erfüllungshalber. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in
Höhe von zwei Prozent über dem jeweils geltenden Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu verlangen, das Geltendmachen eines höheren
Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.Weist der Kunde eine
geringere Zinsbelastung nach, berechnen wir nur diese. Wir können
Mahnkosten in Höhe von € 5,- € ansetzen. Aufrechnung und
Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, daß die
Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
ist.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis
zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten
gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige
und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt
sind. Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt
nichts als Rücktritt vom Vertrag: dies gilt nicht bei Geschäften mit
Nichtkaufleuten. Bei Geschäften mit gewerblichen Abnehmern und
Vollkaufleuten gelten folgende weiter Bestimmungen:
Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware
nicht befugt, jedoch zur weitere Veräußerung der Vorbehaltsware im
geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen
Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er uns hiermit
bereits jetzt ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des
Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offenlegen,
solange eine uns erteilte Einziehungsermächtigung nicht widerrufen
ist oder unser Kunde mit einer fälligen Forderung nicht mindestens
zwei Wochen im Verzug ist. In diesen Fällen verpflichtet sich der
Kunde, seinen Geschäftspartnern die Abtretung von sich aus
anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständiger Debitorenliste
vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der
Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht
auf Einsichtnahme in seine Bücher.
Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten
unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als
zehn Prozent, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden
Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nach
Mahnung nicht, sind wir berechtigt,die von uns gelieferte Ware,
montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen.
Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere
Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur
Demontage berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder
unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt
uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort
übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige
Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware
an uns herauszugeben.
Wir sind berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu
machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, unser Kunde
ist Nichtkaufmann. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter
Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem
vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen. Bei Rücknahme von
Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
6. Gewährleistung
Im Rahmen der folgenden Gewährleistungsbedingungen leisten wir
Gewähr auf die Dauer eines Jahres ab Lieferdatum, und zwar für neue
Pkw-Reifen sowie für neue Zubehörteile.
Sollten unsere Lieferanten uns ausnahmsweise nur sechs Monate Gewähr
leisten, beschränkt sich unsere Gewährleistung für diese Produkte
ebenfalls auf sechs Monate. Bei runderneuerten Lkw-Reifen beträgt
die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Ein Reifen, für den
Gewährleistung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem
vollständig ausgefüllten Reklamationsformular übersandt werden, um
uns die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen. Bei
berechtigter Reklamation übernehmen wir die Versandkosten.
Bei Ablehnung des Gewährleistungsanspruches werden wir den
beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den Kunden zurücksenden,
wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung
verlangt.
Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten beträgt die Mängelrügefrist sechs
Monate ab Feststellung des Mangels. Bei Geschäften mit Kaufleuten
müssen offensichtliche Mängel innerhalb von acht Werktagen nach
Lieferung (Eingang beim Kunden) gerügt werden, nicht offensichtliche
Mängel spätestens sechs Monate ab Lieferung.
Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen sind sämtliche
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch ist nach unsere Wahl auf Nachbesserung
oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl
Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu
verlangen. Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine
entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere
Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Der Kunde
hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung.
Die Gewährleistung für gebrauchte Ware ist ausgeschlossen.
Es sind außerdem sämtliche Ansprüche gegen uns ausgeschlossen, wenn
Schäden, Beeinträchtigungen, Reklamationen oder Mängel ursächlich
darauf zurückzuführen sind, daß
a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder ins
sonstige Weise bearbeitet wurde,
b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware
dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert
worden sind,
c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten wurde,
d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren,
insbesondere durch
Überschreitender für die Reifengrüße zulässigen Belastung und der
zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,
e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden
oder durch andere Störungen im Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in
ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,
f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen,
rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert waren,
g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung
schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung ausgesetzt worden sind,
h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50
km Fahrstrecke
nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden auf die
Notwendigkeit
hingewiesen,
i) Reifen vor Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten
im Freien gelagert wurden,
j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen,
die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,
k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten
Schläuchen/Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen ohne
Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) bzw. ohne neuen Dichtungsring
(Lkw-Schrägschulterreifen) durch den Kunden oder Dritten montiert
wurden.
Streitigkeiten über Gewährleistungsansprüche und
Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhängige Schiedsstelle
des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e. V.
beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wir im Einvernehmen mit dem
Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalles schriftlich
anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg
nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahrens ist die
Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht
tätig, wenn dies während des Schiedsverfahrens geschieht. Das
Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren
Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der
Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schiedsverfahren ist für beide
Parteien kostenlos.
7. Haftung
Wir haften für Schadenersatzansprüche, wenn uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften
zugesichert wurden oder der Schaden durch unseren Verzug oder durch
von uns zu vertretendes Unmöglichwerden entstanden ist.
Wir haften ferner bei Verletzungen grundlegend wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten im Sinne des § 9 AGBG). Im
übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
Die Haftungseinschränkung gilt ferner nicht, falls und soweit wir
nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder des
Produktsicherheitsgesetzes in Anspruch genommen werden.
8. Schlußbestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist unser
Firmensitz. Das gilt nicht bei Geschäften mit Nichtkaufleuten.
Telefonische oder mündliche Absprachen sollen schriftlich bestätigt
werden.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt
das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

